Elatasin - die Energie der Elohim
Dauer des Termins: ca. 1 Stunde
davon 30 min. Ruhezeit
Energieausgleich: 150,00 €
Anmeldung: elbenia@elatasin.de
Grundvoraussetzung:
Bankverbindung für diese Einweihung:
Hoth & Klimasch GbR
IBAN: DE89 2176 3542 0004 7847 15
BIC: GENODEF1BDS
PayPal - Konto:
elbenia@elatasin.de
In diesem Termin bekommst du eine Kombination aus einem intensiven Clearing und einer Einweihung. Alles was mit dem
Thema Schuld zu tun hat, gilt als eine der stärksten destruktiven Energien überhaupt, auf gleicher Höhe wie Furcht oder Angst.
In diesem Termin geht es ganz bewusst mit dem Thema Schuld,
um dieses Leben. Denn für dieses Leben müssen wir frei von
solch (selbst)zerstörerischen Energien sein, um den Anforderungen der Neuen Zeit gewachsen zu sein.
Unter der Leitung der aufgestiegenen Meisterin Lady Portia werden die Aufzeichnungen, Ein-, und Aufprägungen, Verletzungen und Selbstsabotage-Programme von Schuld, Beschuldigung, Schuldzuweisungen, Urteil und Selbstverurteilung in den Erinnerungsbanken deines Energiesystems erfasst und gelöst.
Desweiteren werden die Resonanzfelder, die diesbezüglich noch in
dir vorhanden sind, erfasst und gelöst, ebenso im Äther-Raum um dich herum. Nach dem Clearing erfährst du die Umwandlung und Erneuerung durch die Einweihung, die darüber hinaus noch mehr
für dich bereit hält. Darüber efährst du mehr im Termin, denn die Einweihung beinhaltet eine Ankopplung an einen ganz speziellen Energie-Raum Lady Portia's. Dieser geheiligte Raum wurde eigens
für diese Einweihung von ihr bereit gestellt.
In Liebe empfangen und gegeben, El Benia
Elatasin - die Energie der Elohim / Bewusstsein und Heilung der neuen Zeit / Hauptseite elatasin.de
Hinweis: Geistiges Heilen dient der Aktivierung der Selbstheilungskräfte und der Förderung des Bewusstseins. Ich stelle keinerlei Diagnosen. Sämtliche Inanspruchnahmen meiner Dienste erfolgen auf eigene Verantwortung der Klienten. Meine Klienten kläre ich vor jeder Inanspruchnahme meiner Dienste auf, dass diese keinen Arzt oder Heilpraktiker ersetzen! Meine Tätigkeiten fallen somit nicht unter das Heilpraktikergesetz. Weiter verweise ich auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2.03.2004/AZ I BvR 784/03.