Elatasin - die Energie der Elohim
Diese Einweihung wird geleitet von Elohim Vista und der aufgestiegenen Meisterin Lady Quan Yin, und kann als eine
Vorstufe oder Vorbereitung des Weges in die heilige Sexualität verstanden werden. Für diese ist die Menschheit noch nicht so
ganz bereit, darum geht es in dieser Stufe der Einweihung um
das Erkennen, Verstehen und Fühlen einer heilenden oder
heilsamen Sexualität.
Sofern ein Mensch aus sich heraus bereit ist und sich auf das Kennenlernen einer neuen Sexualität einlassen kann, wird die enthaltene Reinigung und die Aktivierung der dafür wichtigen Fähigkeit seiner Wahrnehmung sehr hilfreich sein. Auch die
eigene Schöpferkraft mit Sitz im zweiten Chakra, ursprünglich
für das Hervorbringen positiver göttlicher Schöpfungen
vorgesehen, bekommt eine ganz neue Energie und Kraft.
Im Rahmen der Einweihung wird Elohim Vista einen speziellen
Ton und Klang aktivieren, während Quan Yin die Führung über
die Energie des kristallinen Lotus hat. Auf diese Weise öffnen
sich neue Wahrnehmungskanäle für ein neues Fühlen
in der Sexualität.
Idealerweise sollten in einer Beziehung beide, Partner und Partnerin dafür bereit sein, doch natürlich kann ein Mensch die Einweihung auch erst einmal vorrangig für sich selbst empfangen. Die Vorbereitungen durch die voraussetzenden Einweihungen sind essentiell wichtig, da sie den Bauchraum, die Chakren und den Unterleib entsprechend reinigen, klären und geistig heilen, die Selbstliebe fördern und damit die Energie des kristallinen Lotus
auch „vertragen“ und angenommen werden kann. Und auch
damit die Transformation, die durch diese Einweihung stattfindet,
frei von Überforderung ist.
Dauer des Termins: ca. 1-1,5 Stunden
Energieausgleich: 140,00 €
Anmeldung: elbenia@elatasin.de
Grundvoraussetzung:
Bankverbindung für diese Einweihung:
Hoth & Klimasch GbR
IBAN: DE89 2176 3542 0004 7847 15
BIC: GENODEF1BDS
PayPal - Konto:
elbenia@elatasin.de
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Hinweis: Geistiges Heilen dient der Aktivierung der Selbstheilungskräfte und der Förderung des Bewusstseins. Ich stelle keinerlei Diagnosen. Sämtliche Inanspruchnahmen meiner Dienste erfolgen auf eigene Verantwortung der Klienten. Meine Klienten kläre ich vor jeder Inanspruchnahme meiner Dienste auf, dass diese keinen Arzt oder Heilpraktiker ersetzen! Meine Tätigkeiten fallen somit nicht unter das Heilpraktikergesetz. Weiter verweise ich auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2.03.2004/AZ I BvR 784/03.