Elatasin - die Energie der Elohim
Individuelle Beratung im Rahmen unserer Elatasin Wegbegleitung.
Das menschliche System ändert sich sehr schnell und versucht sich den immer höher ansteigenden, hereinkommenden Energien anzupassen. Das Bewusstsein will dann Quantensprünge machen, und dies kann gewisse „Aufstiegssympthomen“ hervorrufen, die körperlich, geistig und auch in äußeren Umständen als anstrengend wahrgenommen werden.
Hierfür können wir Klärung und Unterstützung geben, wie auch in den individuellen alltäglichen Lebenssituationen die von dir gerade zu meistern sind. Nehme gerne Kontakt zu uns auf und wir besprechen einen passenden Termin mit dir.
Wir freuen uns auf dich, El Benia & El Mogar Ba
Individuelles Begleitungs-Gespräch bei
El Benia:
Energieausgleich: 150,00 €
Individuelles Begleitungs-Gespräch bei
El Mogar Ba:
Energieausgleich: 150,00 €
Bankverbindung für diesen Termin:
Hoth & Klimasch GbR
IBAN: DE89 2176 3542 0004 7847 15
BIC: GENODEF1BDS
PayPal - Konto:
elbenia@elatasin.de
Alle meine Lösungs-Dienste, inclusive Karmische Verletzungen, sind ab sofort über diese von mir bereits angebotenen Möglichkeiten hinaus, auch als ganz individuelle Lösungstermine möglich.
So können auch diesbezüglich jene Themen, die dich aktuell beschäftigen, gezielt angeschaut und behandelt werden. Wenn du dies wünscht, teile mir gerne bei deiner Anmeldung mit, um welches individuelle Thema es hier bei dir geht, damit ich mich entsprechend darauf vorbereiten kann.
Ich freue mich auf dich,
El Benia
Anmeldung:
Energieausgleich: 150,00 €
Bankverbindung für diesen Termin:
Hoth & Klimasch GbR
IBAN: DE89 2176 3542 0004 7847 15
BIC: GENODEF1BDS
PayPal - Konto:
elbenia@elatasin.de
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Hinweis: Geistiges Heilen dient der Aktivierung der Selbstheilungskräfte und der Förderung des Bewusstseins. Ich stelle keinerlei Diagnosen. Sämtliche Inanspruchnahmen meiner Dienste erfolgen auf eigene Verantwortung der Klienten. Meine Klienten kläre ich vor jeder Inanspruchnahme meiner Dienste auf, dass diese keinen Arzt oder Heilpraktiker ersetzen! Meine Tätigkeiten fallen somit nicht unter das Heilpraktikergesetz. Weiter verweise ich auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2.03.2004/AZ I BvR 784/03.