Elatasin - die Energie der Elohim
Clearings & Lösungen
Special Clearing 3

In diesem Lösungsdienst geht es um die Aufhebung von Verträgen vergangener Zeiten, in denen das Einverständnis gegeben wurde Heilmethoden anzuwenden, bei denen "Erkrankungen" oder die Themen des Gegenübers in das eigene Sein aufgenommen wurden, oder zur Transformation durch das eigene Sein hindurchgezogen wurden.  


Davon ist oft etwas im eigenen Körper verblieben, teilweise  ohne es zu bemerken. Das führt im Heute häufig dazu, dass sich das wiederholt, und plötzlich erkannt wird dass diese Fremdlasten sich im eigenen System zeigen, und dem eigenen Sein viel Kraft entziehen. Oft wird das auch zunächst für das Eigene gehalten, doch erkennbar ist es in der Regel daran, dass es sich nicht lösen lässt.


Diese alten Verträge wollen oft noch greifen, solange sie nicht bewusst aufgehoben und erneuert wurden. So werden diese gelöst, die alten Einlagerungen und die von Heute in der Tiefe aus dem System befreit, und es erfolgt eine umfassende Wiederherstellung der eigenen Energien.


Auch jenes, das aus dem "Gut Meinen" heraus anderen unbewusst abgenommen wurde, wird hier mit berücksichtigt und ebenso aus

dem Energiesystem befreit.


Mehr dazu erfährst du im Termin...


Ich freue mich auf dich,

El Benia

Lösung alter Heil-Verträge

Dauer des Termins: ca. 1 Stunde,

davon 30 min. Ruhezeit

Energieausgleich 150,00


Voraussetzung:

Licht DNS Einweihung 1

 Anmeldung: elbenia@elatasin.de


PayPal - Konto: 

elbenia@elatasin.de

Elatasin - die Energie der Elohim / Bewusstsein und Heilung der neuen Zeit /  Hauptseite elatasin.de

Bankverbindung / Impressum / Datenschutzerklärung

Hinweis:  Geistiges Heilen dient der Aktivierung der Selbstheilungskräfte und der Förderung des Bewusstseins. Ich stelle keinerlei Diagnosen. Sämtliche Inanspruchnahmen meiner Dienste erfolgen auf eigene Verantwortung der Klienten. Meine Klienten kläre ich vor jeder Inanspruchnahme meiner Dienste auf, dass diese keinen Arzt oder Heilpraktiker ersetzen! Meine Tätigkeiten fallen somit nicht unter das Heilpraktikergesetz. Weiter verweise ich auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2.03.2004/AZ I BvR 784/03.