Elatasin - die Energie der Elohim
In diesem Dienst werden speziell die Beziehungsbänder analysiert, greinigt und geheilt, die den Mensch ausserhalb der irdischen Ebene mit der Urquelle selbst verknüpfen.
Durch viele Geschehnisse und Erfahrungen im irdischen Leben, sind diese Beziehungsbänder oft geschwächt, der Fluss der Energien darin unterbrochen, oder sie reißen sogar ab. Weil der Mensch zeitweise den Glauben an Vater-Mutter-Gott verliert, oder sich aufgrund gewisser Erfahrungen davon abwendet, findet er oft nicht zurück in eine Zentrierung mit den göttlichen Ebenen. Selbst dann nicht, wenn er seinen Glauben bereits wiedererlangt hat. Auch das ist eine der Ursachen, die für diesen oft wiederkehrenden, inneren Kampf zwischen unserer Menschlichkeit und unserer Göttlichkeit verantwortlich sind.
Dieses Wirken dient der Wiederherstellung von gesunden, kraftvollen, und gestärkten Beziehungsbändern zur Urquelle, und somit auch der Stärkung der eigenen göttlichen Energien und der Kommunikation mit sich selbst. Mit den höheren Ebenen des eigenen Seins, und mit der eigenen göttlichen Führung.
Ebenso kann sich dadurch ein ganz neues Vertrauen in sich selbst, und in die eigenen Fähigkeiten, Gaben und Talente entwickeln. Somit wird auch der Weg der Selbstverwirklichung, des wahren Wesens im Inneren, noch klarer erkennbar und greifbarer, im, und für das Hier und Jetzt.
Dauer des Termins: ca. 1,5 Stunden Energieausgleich: 150,00 €
Anmeldung: elbenia@elatasin.de
Grundvoraussetzung:
Bankverbindung für diese Einweihung:
Hoth & Klimasch GbR
IBAN: DE89 2176 3542 0004 7847 15
BIC: GENODEF1BDS
PayPal - Konto:
elbenia@elatasin.de
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Hinweis: Geistiges Heilen dient der Aktivierung der Selbstheilungskräfte und der Förderung des Bewusstseins. Ich stelle keinerlei Diagnosen. Sämtliche Inanspruchnahmen meiner Dienste erfolgen auf eigene Verantwortung der Klienten. Meine Klienten kläre ich vor jeder Inanspruchnahme meiner Dienste auf, dass diese keinen Arzt oder Heilpraktiker ersetzen! Meine Tätigkeiten fallen somit nicht unter das Heilpraktikergesetz. Weiter verweise ich auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2.03.2004/AZ I BvR 784/03.