Elatasin - die Energie der Elohim
Clearings & Lösungen

In diesem speziellen Clearing werden die sexuellen Beziehungsbänder, die noch zu früheren Partnern/Partnerinnen bestehen, gereinigt und gelöst. Diese Beziehungsbänder befindenen sich in einer ganz anderen Ebene als jene "normalen" Bänder, die wir generell zu jedem Menschen haben. Sie wirken und greifen anders und tiefer, daher braucht es auch eine andere Vorgehensweise, um diese Bänder lösen zu können. Hier handelt es sich auch oft um Verletzungen des sakralen Zentrums, die zugleich eine Verletzung

der Intimsphäre bedeuten.  

 

Zudem löse ich mit dir gemeinsam alte, noch bestehende Bindungen an frühere Liebesbeziehungen, die dem Wohle beider wiedersprechen. Das geht zurück bis in frühere Leben, denn es gibt da spezielle Bereiche die oft noch bis in die jetzige Inkarnation greifen, und einer erfüllten Beziehung im Jetzt noch im Wege stehen.  Auch eine spezielle, energetische Ausleitung gewisser Sexualenergien, bei destruktiven Erfahrungen in einer Beziehung damit, wird hier mit einbezogen. Dabei ist jedoch etwas wichtiges zu beachten,

darüber erfährst du mehr im Termin.  

Special Clearing 4

Lösung sexueller Beziehungsbänder & alter Bindungen von Beziehungen

Dauer des Termins: ca. 1,5 Stunden

Energieausgleich: 150,00 €


Voraussetzung:

 Licht-DNS Einweihung 1

Lady Nada Einweihung 1


Anmeldung:

elbenia@elatasin.de

Bankverbindung für dieses Clearing: 

Hoth & Klimasch GbR

IBAN: DE89 2176 3542 0004 7847 15

BIC: GENODEF1BDS

PayPal - Konto:

elbenia@elatasin.de

Elatasin - die Energie der Elohim / Bewusstsein und Heilung der neuen Zeit /  Hauptseite elatasin.de

Bankverbindung / Impressum / Datenschutzerklärung

Hinweis:  Geistiges Heilen dient der Aktivierung der Selbstheilungskräfte und der Förderung des Bewusstseins. Ich stelle keinerlei Diagnosen. Sämtliche Inanspruchnahmen meiner Dienste erfolgen auf eigene Verantwortung der Klienten. Meine Klienten kläre ich vor jeder Inanspruchnahme meiner Dienste auf, dass diese keinen Arzt oder Heilpraktiker ersetzen! Meine Tätigkeiten fallen somit nicht unter das Heilpraktikergesetz. Weiter verweise ich auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2.03.2004/AZ I BvR 784/03.